Für den Kartenverkauf und den Theater- und Konzertbesuch gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Bühnen und Orchester der Stadt Bielefeld (BuO).

1. Geltungsbereich
1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Bühnen und Orchester der Stadt Bielefeld (BuO) und den Besucher*innen. Die AGB gelten sowohl für Veranstaltungen der BuO als auch für Kooperationsveranstaltungen der BuO mit Dritten.
2) Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte, der Theater- und Konzert-Card, einem Gutschein oder der Unterzeichnung eines Abonnementvertrags kommt ein Vertrag zwischen der BuO und der*m Besucher*in zustande. Die AGB sind Bestandteil dieses Vertrages.

2. Öffnungszeiten der Theater- und Konzertkasse / Veranstaltungskasse
Die Theater- und Konzertkasse ist Di bis Fr von 10 – 18 Uhr und Sa von 10 – 14 Uhr geöffnet. Während der Spielzeitpause und an Feiertagen ist die Theater- und Konzertkasse geschlossen. Die Abend-/ Veranstaltungskasse öffnet eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn. Dies gilt auch für Vormittags- und   Nachmittagsveranstaltungen. Die Abend-/ Veranstaltungskasse schließt grundsätzlich mit Veranstaltungsbeginn.

3. Vorverkauf
1) Für Veranstaltungen der BuO beginnt der Vorverkauf zu folgenden Terminen:
• am ersten Werktag im Juni eines jeden Jahres für alle bereits disponierten Theatervorstellungen bis zum 31. Oktober desselben Jahres und für alle bereits disponierten Konzerte der Bielefelder  Philharmoniker und der Rudolf-Oetker-Halle bis zum Ende der Saison;
• am ersten Tag der Öffnung der Theater- und Konzertkasse nach der Spielzeitpause für alle disponierten Vorstellungen bis zum Ende des Kalenderjahres sowie
• am zweiten Tag der Öffnung der Theater- und Konzertkasse nach der Spielzeitpause für das Familienstück zur Weihnachtszeit;
• am ersten Werktag im November eines jeden Jahres für Vorstellungen bis zum Ende der Saison.

2) Für alle nachträglich disponierten Veranstaltungen und Sonderveranstaltungen beginnt der Vorverkauf zu abweichenden Terminen.

4. Entgelte
Für die Veranstaltungen der BuO gilt die Entgeltordnung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Bühnen und Orchester in der jeweils gültigen Fassung.

5. Einzelkarten

5.1 Kartenerwerb
1) Eintrittskarten können während der Öffnungszeiten der Theater- und Konzertkasse vor Ort oder telefonisch sowie jederzeit über das Internet gekauft werden. Sie können außerdem an der Abend-/Veranstaltungskasse ab einer Stunde vor Veranstaltungsbeginn erworben werden. Zum Einlass berechtigen nur die Eintrittskarten der BuO und ihrer Kooperationspartner.
2) Der gewerbsmäßige Weiterverkauf der Eintrittskarte ist untersagt.
3) Die*der Besitzer*in einer Eintrittskarte gilt als deren rechtmäßige*r Eigentümer*in.
4) Wünscht die*der Besucher*in eine Zusendung der Eintrittskarte, erhebt die BuO zusätzlich zum Entgelt eine Pauschale, die die Versandkosten beinhaltet. Die Eintrittskarte wird der*m Besucher*in nach vollständigem Zahlungseingang auf dessen Gefahr zugeschickt. Der Versand ist nur bis fünf Werktage vor der Veranstaltung buchbar. Die*der Besucher*in hat die erhaltenen Eintrittskarten auf Richtigkeit und Vollständigkeit (insbesondere Veranstaltung, Datum, Uhrzeit, Preis und Anzahl) zu überprüfen. Reklamationen sind der BuO unverzüglich mitzuteilen.
5) Eine Hinterlegung bereits bezahlter Eintrittskarten an der Theater- und Konzertkasse bzw. Abend-/ Veranstaltungskasse ist bis zum Veranstaltungsbeginn möglich.

5.2 Reservierung
Kartenreservierungen sind frühestens mit Beginn des Vorverkaufs möglich. Reservierte Karten müssen innerhalb von sieben Tagen abgeholt werden, innerhalb dieser Frist nicht abgeholte Karten gehen zurück in den Verkauf. Nicht abgeholte Reservierungen für die Abend-/ Veranstaltungskasse gehen 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn in den freien Verkauf.

5.3 Kartenverkauf über das Internet
1) Eintrittskarten für die Veranstaltungen der BuO können auch per Internet über das Online-Buchungssystem EVENTIM.Inhouse der Firma CTS EVENTIM Solutions GmbH gebucht werden. Für die Leistungen des Softwareanbieters haftet die BuO nicht. Im Falle einer fehlerhaften Buchung, die auf Leistungen der CTS EVENTIM Solutions GmbH zurückzuführen ist, werden die angefallenen Vorverkaufsgebühren und Kosten des Zahlungsverkehrs nicht von der BuO erstattet.
2) Besucher*innen, die ihre Eintrittskarte über das Online-Buchungssystem EVENTIM.Inhouse kaufen und am privaten Drucker ausdrucken (TicketDirect | print@home), müssen sicherstellen, dass die Eintrittskarte nicht von Unbefugten genutzt wird. Für missbräuchlich genutzte oder verlorene Eintrittskarten leistet die BuO keinen Ersatz.
3) Die BuO behält sich vor, das Veranstaltungs- und Platzangebot für den Online-Kartenverkauf jederzeit und ohne besonderen Hinweis zu verändern, zu ergänzen oder zu löschen bzw. den Online-Kartenverkauf zeitweise oder vollständig einzustellen.

5.4 Ermäßigungen
1) Ermäßigungsberechtigungen sind beim Einlass nachzuweisen. Die BuO behält sich vor, die Ermäßigungsberechtigungen auch zu kontrollieren. Ermäßigte Eintrittskarten sind grundsätzlich nur in Verbindung mit einem Ermäßigungsnachweis gültig.
2) Besucher*innen, die eine Ermäßigungsberechtigung bei einer Kontrolle nicht vorweisen können, haben nach Aufforderung des Personals unverzüglich den Differenzbetrag zum vollen Kartenpreis der jeweiligen Preiskategorie zu entrichten. Weigert sich ein*e Besucher*in, dieser Aufforderung nachzukommen, sind die BuO und die von ihr beauftragten Personen berechtigt, die betreffende Person unverzüglich des Hauses zu verweisen. Die BuO behält sich vor, einen Schadenersatzanspruch geltend zu machen und Strafanzeige zu stellen.

5.5 Rückgabe, Umtausch und Verlust
1) Bereits erworbene Eintrittskarten können grundsätzlich nicht zurückgegeben oder umgetauscht werden. Ersatz für nicht in Anspruch genommene Karten wird nicht geleistet.
2) Fälle von höherer Gewalt, die die*den Besucher*in an der Teilnahme der Veranstaltung hindern, berechtigen nicht zur Rückgabe von Eintrittskarten.
3) Eintrittskarten, die der*m Besucher*in abhandengekommen sind oder zerstört wurden, können nicht ersetzt werden. Dies gilt auch für Eintrittskarten, die auf dem Versandweg verloren gehen. Ein Ersatz ist nur ausnahmsweise dann möglich, wenn die*der Besucher*in glaubhaft machen und nachweisen kann, welche Karte sie* er gekauft hat, oder wenn die BuO den Erwerb der Karte nachvollziehen kann. Für den Ersatz von Einzelkarten ist ein Entgelt nach der aktuellen Entgeltordnung der BuO zu entrichten.
4) Bei dem Erwerb von Eintrittskarten über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB ist ein Widerrufsrecht gem. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen.

5.6 Veranstaltungsänderungen und -ausfall
1) Besetzungsänderungen oder veränderte Anfangszeiten begründen keinen Anspruch auf Erstattung oder Minderung des Kartenpreises oder Umtausch der Karte.
2) Bei veränderten Anfangszeiten besteht kein Schadensersatzanspruch wegen Verkehrsverbindungen, die nicht genutzt werden konnten.
3) Schadensersatzansprüche aufgrund nicht rechtzeitigen Erreichens der Veranstaltung bestehen nicht.
4) Für Angaben auf Werbeträgern und in den Publikationen der BuO wird keine Gewähr übernommen. Änderungen bleiben vorbehalten.
5) In Ausnahmefällen kann es aus technischen Gründen zu Platzsperrungen kommen. In diesen Fällen bietet die BuO Ersatzplätze an.
6) Bei Veranstaltungsausfall oder einem Veranstaltungsabbruch in der ersten Veranstaltungshälfte hat die*der Besucher*in Anspruch auf Erstattung des bezahlten Eintrittsentgeltes. Die Geltendmachung des Anspruchs muss innerhalb von 14 Tagen nach der abgebrochenen oder ausgefallenen Veranstaltung durch Vorlage oder Einsendung der Eintrittskarte erfolgen. Weitere Aufwendungen werden nicht erstattet.
7) Muss die BuO aus unvorhergesehenen Gründen eine andere Veranstaltung als die angekündigte spielen, behält die bereits erworbene Eintrittskarte für die Ersatzveranstaltung ihre Gültigkeit. Möchte die*der Besucher*in die Ersatzveranstaltung nicht besuchen, kann die Eintrittskarte innerhalb von 14 Tagen nach dem Veranstaltungstermin gegen Erstattung des Eintrittsentgelts zurückgenommen werden. Weitere Aufwendungen der*s Besucher*in werden nicht erstattet.
8) Fällt eine Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt aus, wird das Eintrittsentgelt nicht erstattet.

6. Abonnement

6.1 Vertragsschluss und Vertragsdauer
1) Das Abonnement wird verbindlich für eine Spielzeit abgeschlossen. Es verlängert sich automatisch, wenn es nicht bis spätestens zum 30. April der laufenden Spielzeit schriftlich gekündigt wird.
2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung besteht nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes unter Vorlage der entsprechenden Nachweise.
3) Abonnements sind übertragbar.
4) Ermäßigte Abonnements sind nur auf aus gleichen Gründen ermäßigungsberechtigte Personen übertragbar. Wird die Differenz zum Vollpreis gezahlt, kann die Übertragung auch auf nicht ermäßigungsberechtigte Personen erfolgen.

6.2 Zahlung
1) Das Entgelt für das Abonnement ist in jeder Spielzeit gesondert zu entrichten.
2) Die*der Abonnent*in hat die Wahl, die Bezahlung des Abonnements in einem Betrag per Überweisung innerhalb der in der Rechnung genannten Frist oder in zwei gleichen Raten per SEPA-Lastschriftverfahren zum 15. November und 15. März zu bezahlen. Einzelheiten sind der Abonnementrechnung zu entnehmen.
3) Der entsprechende Betrag ist nach Erhalt der Rechnung fristgerecht unter Angabe der Abonnement- und Rechnungsnummer zu begleichen. Zahlungsverzug hat die Sperrung des Abonnements zur Folge.

6.3 Abonnementausweis / Adressänderung
1) Für das Abonnement gilt der Abonnementausweis als Eintrittskarte. Die zum Abonnement gehörenden Veranstaltungstermine sind auf der Vorderseite abgedruckt.
2) Bei Verlust des Abonnementausweises erhalten Abonnent*innen gegen ein Entgelt nach der aktuellen Entgeltordnung der BuO einen Ersatzausweis. Der ursprüngliche Abonnementausweis verliert damit seine Gültigkeit.
3) Änderungen der Kundendaten sind der Theater- und Konzertkasse schriftlich mitzuteilen. Für die sich aus einer verspäteten Mitteilung ergebenden Nachteile und Kosten übernimmt die BuO keine Haftung.

6.4 Sitzplatzänderung, Veranstaltungssänderungen und -ausfall
1) Die BuO sorgt dafür, die durch die*den Abonnent*in getroffene Platzwahl einzuhalten. Die BuO hat allerdings aus künstlerischen und / oder organisatorischen Gründen das Recht, kurzfristig Platzänderungen oder Änderungen der Spielstätte vorzunehmen bzw. Abonnementveranstaltungen auf einen anderen Termin zu verlegen.
2) Sollte der gewählte Sitzplatz nicht zur Verfügung stehen, besteht ein Anspruch auf einen anderen Platz der gebuchten Preiskategorie.
3) Die BuO sorgt für eine schnellstmögliche Verständigung der*s Abonnent*in über Termin- und Programmänderungen.
4) Besetzungsänderungen oder veränderte Anfangszeiten begründen keinen Anspruch auf einen Umtausch gem. Ziffer 6.6.
5) Bei veränderten Anfangszeiten besteht kein Schadensersatzanspruch wegen Verkehrsverbindungen, die nicht genutzt werden konnten.
6) Schadensersatzansprüche aufgrund nicht rechtzeitigen Erreichens der Veranstaltung bestehen nicht.
7) Für Angaben auf Werbeträgern und in den Publikationen der BuO wird keine Gewähr übernommen. Änderungen bleiben vorbehalten.
8) Bei Veranstaltungsausfall oder einem Veranstaltungsabbruch in der ersten Veranstaltungshälfte hat die*der Abonnent*in Anspruch auf einen Umtausch gem. Ziffer 6.6. Die Geltendmachung des Anspruchs muss innerhalb von 14 Tagen nach der abgebrochenen oder ausgefallenen Veranstaltung erfolgen. Weitere Aufwendungen werden nicht erstattet.
9) Muss die BuO aus unvorhergesehenen Gründen eine andere Veranstaltung als die angekündigte spielen, behält der Abonnementausweis für die Ersatzveranstaltung seine Gültigkeit. Möchte die*der Abonnent*in die Ersatzveranstaltung nicht besuchen, kann der Termin innerhalb von 14 Tagen getauscht werden. Weitere Aufwendungen der*s Besucher*in werden nicht erstattet.

6.5 Ermäßigungsnachweis
1) Ermäßigte Abonnements sind grundsätzlich nur in Verbindung mit einer Ermäßigungsberechtigung gültig, die beim Einlass nachzuweisen ist. Die BuO behält sich vor, die Ermäßigungsberechtigung zu kontrollieren.
2) Besucher*innen, die eine Ermäßigungsberechtigung bei einer Kontrolle nicht vorweisen können, haben nach Aufforderung des Personals unverzüglich den Differenzbetrag zum vollen Kartenpreis der jeweiligen Preiskategorie zu entrichten. Weigert sich ein*e Besucher*in, dieser Aufforderung nachzukommen, sind die BuO und die von ihr beauftragten Personen berechtigt, die betreffende Person unverzüglich des Hauses zu verweisen. Die BuO behält sich vor, einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen und Strafanzeige zu stellen.

6.6 Umtausch
1) Inhaber*innen eines Abonnements haben die Möglichkeit, Termine ihrer Abonnementserie gegen einen Ersatztermin zu tauschen.
2) Der Umtauschservice kann zu den Öffnungszeiten der Theater- und Konzertkasse bis zum letzten Werktag vor dem Tag der Abonnementveranstaltung genutzt werden. Das Entgelt für die Ausstellung eines Umtauschscheines richtet sich nach der aktuellen Entgeltordnung der BuO. Sofern das Rückporto beigefügt wird, schickt die Theater- und Konzertkasse den Umtauschschein zu.
3) Umtauschscheine können nur gegen Eintrittskarten eingelöst werden. Pro Eintrittskarte kann jeweils nur ein Umtauschschein in Zahlung genommen werden. Pro vorgesehenem Abonnementtermin ist nur ein einmaliger Umtausch möglich.
4) Wählt die*der Abonnent*in eine niedrigere Preiskategorie, kann die Differenz nicht erstattet werden. Wählt sie*er eine höhere Preiskategorie, ist die Differenz nachzuzahlen.
5) Alle Umtauschscheine verlieren am Ende der jeweiligen Spielzeit ihre Gültigkeit. Eine Garantie für die Einlösung von Umtauschscheinen für bestimmte Veranstaltungen kann von der BuO nicht übernommen werden.
6) Umtauschscheine gelten nicht für die Silvesterveranstaltungen, Gastspiele, Kinderkonzerte, Schrittmacher, für das Familienstück zur Weihnachtszeit, Sonderveranstaltungen, im Loft sowie für das Neujahrskonzert der Bielefelder Philharmoniker.

6.7 Ersatzleistungen und Rücktritt
1) Für nicht rechtzeitig getauschte oder nicht besuchte Veranstaltungen kann nachträglich weder eine Gutschrift noch ein sonstiger Ersatz geleistet werden.
2) Bei Ausfall einer Veranstaltung durch höhere Gewalt hat die*der Abonnent*in keinen Anspruch auf Ersatzleistung.
3) Der Rücktritt von einem Abonnement während der Spielzeit ist nicht möglich.

6.8 Ermäßigung für Veranstaltungen außerhalb des Abonnements
1) Die*der Abonnent*in erhält auf Veranstaltungen, die nicht in ihrem*seinem Abonnement enthalten sind, 10 % Ermäßigung auf den regulären Kartenpreis.
2) Ausgenommen sind Sonderveranstaltungen, Gastspiele, Kinderkonzerte, Schrittmacher, das Familienstück zur Weihnachtszeit, Silvesterveranstaltungen sowie das Neujahrskonzert.
3) Die ermäßigten Karten sind nicht übertragbar.

7. Theater- und KonzertCard
1) Die Theater- und KonzertCard ist ganzjährig erhältlich und ab Kaufdatum ein Jahr gültig. Sie wird durch den Namen der*des Inhaber*in personalisiert und ist nicht übertragbar.
2) Die Inhaber*innen einer Theater- und KonzertCard erhalten 50 % Rabatt auf Eintrittskarten der BuO. Davon ausgenommene Veranstaltungen sind der Entgeltordnung der BuO zu entnehmen.
3) Die Theater- und KonzertCard muss mit einem Lichtbildausweis dem Einlasspersonal als Ermäßigungsberechtigung beim Veranstaltungsbesuch vorgelegt werden.

8. Geschenkgutscheine
1) Geschenkgutscheine gelten nur für die eigenen Veranstaltungen der BuO.
2) Geschenkgutscheine der BuO haben eine Gültigkeit von drei Jahren, gerechnet vom 31. Dezember des Ausstellungsjahres. Nach Ablauf können sie nicht mehr als Barwert anerkannt werden.

9. Verspäteter Einlass
1) Nach Beginn einer Veranstaltung können Besucher*innen mit Rücksicht auf die anderen Besucher*innen und die mitwirkenden Künstler*innen nicht oder erst zu einem von der BuO festgelegten geeigneten Zeitpunkt (z. B. Veranstaltungs- oder Beifallpausen) in den Zuschauerraum eingelassen werden. Das Gleiche gilt, wenn Besucher*innen während einer Veranstaltung den Zuschauerraum verlassen und zurückkehren möchten. Bei bestimmten Veranstaltungen kann ein Nacheinlass ausgeschlossen sein.
2) Besucher*innen müssen den Anweisungen des Einlasspersonals Folge leisten. Dies betrifft insbesondere den Zeitpunkt des Einlasses und die zugewiesenen Plätze bei einem Nacheinlass.
3) Ein Wechsel auf unbesetzte Plätze ist nur mit Zustimmung des Einlasspersonals möglich. Dies gilt nicht für Veranstaltungen mit freier Platzwahl.

10. Verbot von Ton-, Foto- und Filmaufnahmen
1) Fotografieren sowie Film- und / oder Tonaufzeichnungen während der Aufführungen sind aus urheberrechtlichen Gründen verboten.
2) Zuwiderhandlungen gegen das Verbot von Ton-, Foto- und Filmaufnahmen können Schadensersatzpflichten auslösen.
3) Personen, die unerlaubterweise Ton-, Foto- und / oder Filmaufnahmen von Aufführungen machen, dürfen von der BuO oder von ihr beauftragten Personen unverzüglich des Hauses verwiesen werden.
4) Es besteht im Fall der Verweisung aus dem Hause wegen unzulässiger Aufnahmen kein Anspruch auf Schadenersatz seitens der verwiesenen Person hinsichtlich des Eintrittsentgeltes oder anderer Kosten im Zusammenhang mit der Veranstaltung.
5) Bei Zuwiderhandlungen ist das Hauspersonal berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Veranstaltungen festgehalten sind, können von der BuO eingezogen und verwahrt werden. Sie werden an die*den Eigentümer*in wieder ausgehändigt, wenn diese*r der Löschung der Aufnahmen zugestimmt hat.

11. Ton-, Foto- und Filmaufnahmen durch die BuO
Die Besucher*innen erklären mit dem Kauf der Eintrittskarte bzw. dem Abschluss eines Abonnementvertrages ihre Einwilligung dazu, dass die BuO im Rahmen der Veranstaltung Ton-, Foto- und Filmaufnahmen macht und diese ohne zeitliche und räumliche Beschränkung vervielfältigt und veröffentlicht. Die Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch.

12. Garderobe und Haftung
1) Bei Abgabe der Garderobe erhält die*der Besucher*in eine Garderobenmarke.
2) Die BuO übernimmt die Haftung für vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Aufbewahrungspflicht durch das Garderobenpersonal.
3) Die Haftung für in der Garderobe abgegebene Gegenstände beschränkt sich auf den Zeitwert der hinterlegten Gegenstände bis zu einer Höchstsumme von 500,00 € pro Garderobenmarke. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
4) Die BuO übernimmt keine Haftung für Wertgegenstände und Bargeld, die sich in den Gegenständen, die an der Garderobe abgegeben wurden, befinden. Die Abgabe und Aufbewahrung geschieht in solchen Fällen auf eigene Gefahr des*der Besucher*in.
5) Die Rückgabe der Garderobe erfolgt gegen Vorlage der Garderobenmarke und ohne weiteren Nachweis der Berechtigung.
6) Bei Verlust der Garderobenmarke hat die*der Besucher*in unverzüglich das Garderobenpersonal zu informieren. Bei schuldhaften Verzögerungen durch die*den Besucher*in haftet die BuO nicht für den Verlust der abgegebenen Gegenstände.
7) Stellt die*der Besucher*in Beschädigungen an abgegebenen Garderobengegenständen fest, so hat sie*er das Garderobenpersonal unverzüglich darüber zu informieren. Bei späteren Beanstandungen haftet die BuO nicht für Beschädigungen.
8) Bei Verlust der Garderobenmarke wird ein Entgelt erhoben, dessen Höhe in der jeweils gültigen Entgeltordnung geregelt ist.
9) Gegenstände jeder Art, die in den Räumen der BuO gefunden werden, müssen beim Personal der BuO oder anderen von der BuO beauftragten Personen abgegeben werden.
10) Der Verlust von Gegenständen ist dem Personal der BuO oder anderen von der BuO beauftragten Personen unverzüglich mitzuteilen.

13. Hausrecht und Gefahrenabwehr
1) Die BuO übt in allen ihren Spielstätten das Hausrecht aus und ist bei Störungen berechtigt, im Rahmen ihres Hausrechts Hausverweise und –verbote auszusprechen. Insbesondere können Besucher*innen aus Veranstaltungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher*innen belästigen oder in sonstiger Weise wiederholt gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen. Der Zutritt kann verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass die*der Besucher*in die Veranstaltung stören oder andere Besucher*innen belästigen wird.
2) Die*der Besucher*in darf lediglich den auf ihrer * seiner Eintrittskarte ausgewiesenen Platz einnehmen. Hat der*die Besucher*in einen Platz eingenommen, für den er*sie keine gültige Karte besitzt und der ihm*ihr nicht vom Einlasspersonal zugewiesen wurde, kann die BuO den Differenzbetrag erheben oder die*den Besucher*in der Veranstaltung verweisen.
3) Mäntel, Jacken, sperrige Taschen, Rucksäcke, Schirme und ähnliche Gegenstände müssen an der Garderobe abgegeben werden, die Mitnahme in den Zuschauerraum ist untersagt.
4) Die Mitnahme von Speisen und Getränken in den Zuschauerraum und der dortige Verzehr sind untersagt.
5) Mobilfunkgeräte sowie sonstige Geräte aller Art, die akustische oder optische Signale von sich geben, dürfen nur im abgeschalteten Zustand in den Zuschauerraum mitgenommen werden.
6) Das Rauchen ist in den Räumen der BuO nicht gestattet.
7) Bei Brand und sonstigen Gefahrensituationen müssen die Besucher*innen das Haus ohne Umwege sofort durch die gekennzeichneten Aus- und Notausgänge verlassen. Eine Garderobenausgabe findet in diesen Fällen nicht statt. Die Anweisungen des BuO-Personals oder anderer Personen, die von der BuO beauftragt sind, sind in diesen Fällen unbedingt zu befolgen.
8) Die Haftung der BuO ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
9) Das Anbieten und Verkaufen von Eintrittskarten durch Dritte in den Räumlichkeiten der BuO ist nicht erlaubt.
10) Jedwede kommerzielle Tätigkeit in den Räumen der BuO bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Betriebsleitung der BuO.

14. Datenschutz
1) Die BuO ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten der*des Kund*in im Sinne der Datenschutzgrundverordnung zu verarbeiten (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).
2) Im Übrigen gilt in Bezug auf den Umgang mit personenbezogenen Daten die Datenschutzerklärung der BuO, die unter theater-bielefeld.de/datenschutz abrufbar ist.

15. Schlussbestimmungen
1) Es gilt deutsches Recht.
2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich aus der Geschäftsbeziehung zwischen der BuO und den Besucher*innen ergeben, ist Bielefeld. Die BuO ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitbeilegungsstelle teilzunehmen.
3) Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmung tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen die entsprechende gesetzliche Bestimmung.

16. Inkrafttreten
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten zum 1. Mai 2023 in Kraft und ersetzen die bisher geltenden Bestimmungen.